Was bei einer gemeinsam finanzierten Immobilie während der Scheidung zu beachten ist

Was passiert bei einer Scheidung mit einer gemeinsam finanzierten Immobilie?


München, 21.08.2017

Bei einer Scheidung gibt es im wesentlichen 2 Optionen, wie mit einer gemeinsam bewohnten Immobilie verfahren werden kann. Die erste und häufigste Lösung ist, dass beide aus der Immobilie ausziehen und das Objekt verkauft wird. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ein Ehepartner die Immobilie weiter bewohnt und den anderen auszahlt. In beiden Fällen gilt: Sobald eine Scheidung bevorsteht und beschlossen ist, ist es wichtig unverzüglich die finanzierende Bank oder einen neutralen unabhängigen Finanzierungspartner zu kontaktieren. Hierbei erfahren Sie, wie die Modalitäten im Falle des Verkaufs und der vorzeitigen Aufkündigung des Darlehensvertrags sind und vor allem, in welcher Höhe eine vorzeitige Rückführung des Darlehens Kosten auslöst. Denn im Falle des gemeinsamen Verkaufs ist das Darlehen zzgl. Gebühren komplett an die Bank zurück zu führen; ein möglicher Mehrerlös beim Verkauf wird unter den Eigentümern aufgeteilt.

Will einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen, muss er den Eigentumsanteil des anderen Partners abkaufen und entsprechendes Kapital zur Verfügung haben. Wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, muss dieser Teil durch weiteres Fremdkapital aufgebracht werden. Wir empfehlen auch hier: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank oder einem unabhängigen Finanzierungsberater, ob die Belastungen bestehender Darlehensverbindlichkeiten für Sie tragbar sind und ob der Finanzierungspartner der Übernahme des Darlehens durch den Ehepartner zustimmt. Professionelle, gut ausgebildete Immobilienspezialisten unterstützen bei einer Scheidung mit einer unparteiischen Beratung, mit einer fundierten Verkehrswertschätzung, zeigen Ihnen alle Optionen auf und stehen Ihnen als Vermittler und Mediatoren zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne!

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Immosmart Makler Team München